Schornsteinfegermeister


Gebäudeenergieberater  (HWK)
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Infogespräch über den ISFP beim BUND

Die Glückstour - Eine Aktion des Schornsteinfegerhandwerkes zugunsten krebs- und schwerst erkranker Kinder.

Abgaswegeüberprüfung nach KÜO

Überprüfung ortsfester Feuerungsanlagen

Ortsfeste Feuerungsanlagen mit Abgasleitung unterliegen der regelmäßigen Messpflicht gemäß Anlage 1 der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO). Als Eigentümer oder Eigentümerin sind Sie verpflichtet, diese Überprüfungen innerhalb des im Feuerstättenbescheid festgelegten Zeitraums durchführen zu lassen. Dieser Bescheid wird Ihnen von Ihrem oder Ihrer bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger/in ausgestellt.

Ihre Pflichten als Eigentümer/in

  • Durchführung der Arbeiten nach KÜO: Sie müssen sicherstellen, dass die notwendigen Messungen und Überprüfungen fristgerecht durchgeführt werden.

  • Nachweis der sicheren Betriebsweise: Nach der Überprüfung müssen Sie belegen, dass Ihre Anlage sicher betrieben wird.

Unser Serviceangebot

Wir bieten Ihnen einen umfassenden Service zur Erfüllung dieser Anforderungen:

  • Professionelle Überprüfung: Wir übernehmen die erforderlichen Messungen und Überprüfungen Ihrer Feuerungsanlagen.

  • Erbringung der notwendigen Nachweise: Wir kümmern uns um die Erbringung der notwendigen Nachweise über die sichere Betriebsweise Ihrer Anlage.

Bitte sprechen Sie uns an, damit wir alle weiteren Schritte und Details gemeinsam besprechen können. Wir stehen Ihnen mit unserer Expertise zur Seite und sorgen dafür, dass Ihre Anlage den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

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