Schornsteinfegermeister


Gebäudeenergieberater  (HWK)
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Infogespräch über den ISFP beim BUND

Die Glückstour - Eine Aktion des Schornsteinfegerhandwerkes zugunsten krebs- und schwerst erkranker Kinder.

Immissionsschutzmessung

Überprüfung ortsfester Feuerungsanlagen gemäß 1. BImSchV

Ortsfeste Feuerungsanlagen mit Abgasleitung unterliegen der 1. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1. BImSchV) und müssen regelmäßig überprüft werden. Als Eigentümer oder Eigentümerin sind Sie verpflichtet, diese Überprüfungen im festgelegten Zeitraum durchführen zu lassen. Der entsprechende Bescheid wird Ihnen von Ihrem oder Ihrer bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger/in ausgestellt.

Ihre Pflichten als Eigentümer/in

  • Durchführung der Arbeiten nach 1. BImSchV: Sie müssen sicherstellen, dass die notwendigen Messungen und Überprüfungen fristgerecht durchgeführt werden.
  •  Nachweis der Einhaltung: Nach der Überprüfung müssen Sie belegen, dass Ihre Anlage die Anforderungen der 1. BImSchV einhält.

Unser Serviceangebot

Wir bieten Ihnen einen umfassenden Service zur Erfüllung dieser Anforderungen:

  • Professionelle Überprüfung: Wir übernehmen die erforderlichen Messungen und Überprüfungen Ihrer Feuerungsanlagen gemäß 1. BImSchV.

  • Erbringung der notwendigen Nachweise: Wir kümmern uns um die Erbringung der notwendigen Nachweise über die Einhaltung der Anforderungen.

Bitte sprechen Sie uns an, damit wir alle weiteren Schritte und Details gemeinsam besprechen können. Wir stehen Ihnen mit unserer Expertise zur Seite und sorgen dafür, dass Ihre Anlage den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

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